Jugendliche

Schön, dass du da bist!

Wann kann eine Psychotherapie helfen?

  • Wenn du dich mit dir selbst nicht wohl fühlst und dich nicht magst (z.B. Aussehen, Verhalten, Charakter usw…).
  • Wenn du oft traurig oder wütend bist und nicht weißt warum oder wie du es ausdrücken kannst.
  • Wenn du dich einsam, ungeliebt oder alleingelassen fühlst.
  • Wenn du oft Gedanken hast, die du niemandem sagen willst (z.B. Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Gedanken an den Tod, wenn du „Stimmen hörst“ …).
  • Wenn du dich oft überfordert und gestresst fühlst und in der Früh nicht aufstehen magst, weil du den Tag gar nicht erst beginnen willst.
  • Schlafstörungen oder wiederkehrende Alpträume.
  • Wenn du in bestimmten Situationen starke Angst- und Panikgefühle hast.
  • Probleme in der Schule: Mobbing, Schulangst
  • Wenn du oft Schmerzen hast, ohne körperliche Ursache (z.B. Bauchweh).
  • Wenn du mit deiner Sexualität nicht klarkommst und nicht weißt, auf wen/welches Geschlecht du „stehst“ und dich das belastet.
  • Wenn du dich ritzt oder schneidest oder dir sonst auf eine Art selbst weh tust, weil dir das Erleichterung bringt.
  • Wenn du dir viele Gedanken ums Essen machst, eine Essstörung hast oder bei dir eine vermutest.
  • Wenn du oft Alkohol trinkst oder wenn du andere Suchtmittel konsumierst (z.B. Cannabis, LSD, Ecstasy…) und nicht aufhören kannst.
  • Wenn du ständig etwas machst, damit du dich gut fühlst, du aber nicht stoppen kannst (z.B. Glücksspiele, Internetpornos, Online-Games…).
  • Übermäßige Computer- oder Handynutzung.
  • Wenn du jemanden zum Reden brauchst, weil du belastet bist (z.B. Scheidung der Eltern)
  • Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen oder Freundes.
  • Wenn du von verbaler oder körperlicher Gewalt betroffen bist.
  • Wenn du sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung erlebt hast oder wenn jemand in deinem Umfeld davon betroffen ist.

Muss ich zur Psychotherapie, wenn ich das nicht will?

Nein, sofern nicht dein Leben oder deine Gesundheit stark bedroht sind. Es genügt nicht, dass deine Eltern eine Psychotherapie für richtig halten. Psychotherapie basiert immer auf Freiwilligkeit und erfolgt auf der Grundlage deines Einverständnisses.

Erfährt die Schule oder sonst irgendwer etwas?

Nein. Nur, wenn dein*e Psychotherapeut*in den konkreten, begründeten Verdacht dafür hat, dass du misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wirst, dann muss er*sie das an entsprechende Stellen (z.B. Kinder- und Jugendhilfeträger/Jugendamt) weiterleiten („Mitteilungspflicht„). Wenn durch Schutzmaßnahmen, wie z.B. durch die Psychotherapie, eine weitere Gefährdung deines Wohls verhindert werden kann, ist das hingegen nicht notwendig. Deine*e Psychotherapeut*in wird das sorgfältig abwägen und nach besten Wissen und Gewissen entscheiden.

> Rat auf Draht / Notrufnummer 147
> Kindernotruf / Hotline 0800 567 567

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„Die Jugend soll ihre eigenen Wege gehen, aber ein paar Wegweiser können nicht schaden.“

Pearl S. Buck

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