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Hier beantworte ich Fragen rund um das Thema Psychotherapie mit Jugendlichen. Wann ist eine Psychotherapie sinnvoll? Welche Rechte hast du? Was erfahren Eltern oder Einrichtungen?
Wann kann eine Psychotherapie helfen?
- Wenn du dich mit dir selbst nicht wohl fühlst und dich nicht magst (z.B. Aussehen, Verhalten, Charakter usw…).
- Wenn du oft traurig oder wütend bist und nicht weißt warum oder wie du es ausdrücken kannst.
- Wenn du dich einsam, ungeliebt oder alleingelassen fühlst.
- Wenn du oft Gedanken hast, die du niemandem sagen willst (z.B. Scham- und Schuldgefühle, Hassgefühle, Gedanken an den Tod, wenn du „Stimmen hörst“ …).
- Wenn du dich oft überfordert und gestresst fühlst und in der Früh nicht aufstehen magst, weil du den Tag gar nicht erst beginnen willst.
- Schlafstörungen oder wiederkehrende Alpträume.
- Wenn du in bestimmten Situationen starke Angst- und Panikgefühle hast.
- Probleme in der Schule: Mobbing, Schulangst
- Wenn du oft Schmerzen hast, ohne körperliche Ursache (z.B. Bauchweh).
- Wenn du mit deiner Sexualität nicht klarkommst und nicht weißt, auf wen/welches Geschlecht du „stehst“ und dich das belastet.
- Wenn du dich ritzt oder schneidest oder dir sonst auf eine Art selbst weh tust, weil dir das Erleichterung bringt.
- Wenn du dir viele Gedanken ums Essen machst, eine Essstörung hast oder bei dir eine vermutest.
- Wenn du oft Alkohol trinkst oder wenn du andere Suchtmittel konsumierst (z.B. Cannabis, LSD, Ecstasy…) und nicht aufhören kannst.
- Wenn du ständig etwas machst, damit du dich gut fühlst, du aber nicht stoppen kannst (z.B. Glücksspiele, Internetpornos, Online-Games…).
- Übermäßige Computer- oder Handynutzung.
- Wenn du jemanden zum Reden brauchst, weil du belastet bist (z.B. Scheidung der Eltern)
- Krankheit oder Tod eines nahen Angehörigen oder Freundes.
- Wenn du von verbaler oder körperlicher Gewalt betroffen bist.
- Wenn du sexuellen Missbrauch oder Vergewaltigung erlebt hast oder wenn jemand in deinem Umfeld davon betroffen ist.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich selbst entscheiden, ob ich zur Psychotherapie gehe?
Sobald du als Jugendliche*r vor dem Gesetz als „einsichts- und urteilsfähig“ giltst, kannst du selbst über eine Psychotherapie entscheiden. Ab 14 Jahren ändert sich also vor allem die rechtliche Situation für dich. Denn Minderjährige sind ab dem vollendeten 14. Lebensjahr mündig und können selbstständig einer psychischen Beratung bzw. Behandlung zustimmen. Da die meisten Jugendlichen jedoch noch in einem (finanziellen) Abhängigkeitsverhältnis zu ihren Obsorgeberechtigten stehen, ist es wichtig, dass auch hier die Erziehungsberechtigten unterstützen.
Bist du unter 14 Jahre alt, dann wird deine Einsichts- und Urteilsfähigkeit im Zweifelsfall vom Gesetz her nicht angenommen (unmündige Minderjährige). Dann treffen deine Eltern oder Erziehungsberechtigten die Entscheidung für oder gegen eine psychotherapeutische Behandlung.
Bist du 14 Jahre alt oder älter (hast aber noch nicht das 18. Lebensjahr vollendet), dann giltst du als „mündige*r Minderjährige*r“ und kannst selbst bestimmen, ob du eine Psychotherapie beginnst. In Einzelfällen kann ein*e Psychotherapeut*in sogar einem jüngeren Jugendlichen (unter 14 Jahre) Einsichts- und Urteilsfähigkeit bescheinigen bzw. einem älteren Jugendlichen diese aberkennen.
Muss ich zur Psychotherapie, wenn ich das nicht will?
Nein, sofern nicht dein Leben oder deine Gesundheit stark bedroht sind. Es genügt nicht, dass deine Eltern eine Psychotherapie für richtig halten. Psychotherapie basiert immer auf Freiwilligkeit und erfolgt auf der Grundlage deines Einverständnisses.
Erfahren meine Eltern, was in der Therapie passiert?
Nein. Wenn du das nicht willst, dann darf ich deinen Eltern nichts über die Inhalte deiner Therapie sagen. Alle Psychotherapeut*innen unterliegen per Gesetz einer absoluten Verschwiegenheitspflicht. Das ist wichtig, damit du dich deinem*deiner Psychotherapeut*in auch wirklich anvertrauen kannst. Sollte der*die Psychotherapeut*in mit deinen Eltern (oder z.B. einer Lehrer*in) sprechen wollen, dann braucht er*sie dafür dein Einverständnis. Außerdem hast du das Recht zu erfahren, worüber mit der jeweiligen Person gesprochen wurde. Nur in einer akuten Notsituation, wenn dein Leben oder deine Gesundheit in Gefahr sind, darf (bzw. muss) der*die Psychotherapeut*in die Verschwiegenheitspflicht brechen, z.B. wenn du davon sprichst/drohst, dich umzubringen.
Erfährt die Schule oder sonst irgendwer etwas?
Nein. Nur, wenn dein*e Psychotherapeut*in den konkreten, begründeten Verdacht dafür hat, dass du misshandelt, gequält, vernachlässigt oder sexuell missbraucht wirst, dann muss er*sie das an entsprechende Stellen (z.B. Kinder- und Jugendhilfeträger/Jugendamt) weiterleiten („Mitteilungspflicht„). Wenn durch Schutzmaßnahmen, wie z.B. durch die Psychotherapie, eine weitere Gefährdung deines Wohls verhindert werden kann, ist das hingegen nicht notwendig. Deine*e Psychotherapeut*in wird das sorgfältig abwägen und nach besten Wissen und Gewissen entscheiden.
Was mache ich in Notfällen?
Bitte ruf in akuten Krisen, wenn dir alles zu viel wird, eine der folgenden Nummern an. Die Berater*innen von Rat auf Draht und vom Kindernotruf sind rund um die Uhr für dich da!
> Rat auf Draht / Notrufnummer 147
> Kindernotruf / Hotline 0800 567 567
Wenn du oder jemand, den du kennst, Suizidgedanken hast, dann findest du zudem hier Unterstützung:
> https://bittelebe.at
Solltest du den Entschluss bereits gefasst haben dir etwas anzutun, bitte einen Erwachsenen um Hilfe und dich in die zuständige Kinder- und Jugendpsychiatrie zu bringen oder wenn das nicht möglich ist, wähle den Notruf unter 144:
Adresse: Kinder- und Jugendpsychiatrie Psychotherapie und Psychosomatik Landeskrankenhaus Hall, Milser Straße 10 in 6060 Hall in Tirol
Telefon: +43-50-50433836
Eine deiner Fragen ist nicht beantwortet? Dann schreib mir ganz unverbindlich:
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