Ausbildung

Wie wird man denn eigentlich in Österreich zum/ zur PsychotherapeutIn?Die #Psychotherapieausbildung ist im Psychotherapiegesetz (BGBl. Nr. 361/1990) geregelt und besteht aus zwei Teilen:
1. Dem psychotherapeutischen #Propädeutikum (allgemeiner Teil) und
2. Dem psychotherapeutischen #Fachspezifikum (besonderer Teil)

Während der Zugang zum Psychotherapeutischen Propädeutikum noch sehr offen und breit gefächert ist, (Eigenberechtigung und Matura o.ä. bzw. Zulassungsbescheid über das BMfG) müssen in den verschiedenen Fachspezifikas bereits mehrere Zugangsvoraussetzungen erfüllt werden:
Grundberuf- oder Studium aus der Liste des BMfGs (bsp. Soziale Arbeit, Psychologie-, Theologie-, Philosophie- oder Medizinstudium, usw…)
Liegt keine dieser Vorbildungen bzw. Studienabschlüsse vor, so ist zur Feststellung der besonderen persönlichen Eignung durch den Psychotherapiebeirat ein Antrag auf Zulassung zur Absolvierung des psychotherapeutischen Fachspezifikums zu stellen. 

👉 Die Erlangung der Berufsberechtigung
Voraussetzungen für die selbstständige Ausübung der Psychotherapie sind:
🤍Handlungsfähigkeit in allen Belangen auf die Berufsausübung
🤍erfolgreiche Absolvierung des psychotherapeutischen Propädeutikums und des psychotherapeutischen Fachspezifikums
🤍Vollendung des 28. Lebensjahrs
🤍Gesundheitliche Eignung
🤍Vertrauenswürdigkeit
🤍Deutschkenntnisse
🤍Berufshaftpflichtversicherung
🤍Eintragung in die #Psychotherapeutenliste


#Psychotherapierichtung#Psychotherapie#ausbildung#entstigma

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